Auf unseren aktuellen Flyern hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Unsere Veranstaltung am 31.10.2015 ist laut dem Jugendamt der Stadt Schwabach wie folgt freigegeben:

Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 16 Jahren erhalten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Einlass zu dieser Veranstaltung. Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Einlass.

Übertragung Erziehungsbeauftragung für den Besuch der Veranstaltung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. April 2003 haben Sie die Möglichkeit für die Begleitung Ihres Kindes eine „erziehungsbeauftragte Person” zu benennen.
In Begleitung dieser Person, die Sie ausdrücklich beauftragen müssen, sind gestattet
· der Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren
· der Besuch von Tanzveranstaltungen durch Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren
· der Besuch von Gaststätten durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
· der Besuch dieser Angebote durch ältere Kinder bzw. Jugendliche außerhalb der gesetzlichen Zeitgrenzen.

Das Gesetz schreibt für die Benennung keine bestimmte Form vor; Sie können gerne das unten angegebene Formular verwenden, auf dem Sie alle wichtigen Informationen eintragen können.

https://www.gwp-wrestling.de/Musterformular_Erziehungsbeauftragung.pdf

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