Änderung der Jugendschutzauflagen

Seit 2006 konnten wir unsere Live-Events immer familienfreundlich gestalten und hatten dafür immer vom Jugendamt wrestlingtypische Jugendschutzauflagen bekommen.

Leider hat sich dies nun geändert und wir können Kinder unter 12 Jahren keinen Einlass mehr gewähren.

Grund hierfür: in Bayern gibt es seit kurzem eine Richtlinie, die sich mit dem Thema „Wrestling-Veranstaltungen“ befasst hat und eine Altersbeschränkung empfiehlt.

Hier ein Auszug aus der Empfehlung.

Bei Wrestling geht es um packende Ringduelle, die in Storylines rund um persönliche Feindschaften, Freundschaften, Intrigen und überraschende Wendungen eingebettet sind:

Die Differenzierung zwischen der Darstellung von Gewalt als Teil eines Showprogramms vor großem Publikum und realer Gewalt kann jedoch nicht von allen Altersgruppen entsprechend durchgeführt werden. Zum Schutz von minderjährigen Wrestling-Fans gelten deshalb die vom Jugendamt Schwabach festgelegten Altersbeschränkungen für alle zukünftigen GWP-Events.

Aufgrund der Tatsache, dass bei Kindern nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Fiktionalität der Matches erkannt wird und außerdem durch die Größe der Veranstaltungshalle und der aufgeheizten Stimmung Ängste entstehen können, ist Kindern der Eintritt nicht gestattet. Die Altersgrenze wurde auf 12 Jahre definiert. Kinder unter 12 Jahren erhalten keinen Einlass, dies gilt ausnahmslos auch in Begleitung der Eltern oder einer anderen sorgeberechtigten Person.

Ältere Kinder können durch ihre Entwicklung und einer damit erworbenen Medienkompetenz die Situation besser einordnen, weswegen der Besuch der Veranstaltung in Begleitung der Eltern als vertraute Bezugspersonen zwischen 12-13 Jahren gestattet ist.

Im Alter von 14-15 Jahren kann davon ausgegangen werden, dass eine angemessene Einordnung des Gezeigten erfolgen kann, so dass der Besuch der Show bereits in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person gestattet ist.

Personen ab 16 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung besuchen.

Die zuvor genannten Altersgrenzen wurden bereits von dem Jugendamt verbindlich festgelegt und vom Veranstalter entsprechend kommuniziert. Die Einhaltung dieser Richtlinien dem Veranstalter obliegt, ist mit entsprechenden Kontrollen und Wartezeiten an den Einlässen zu rechnen. Alle Besucher werden deshalb gebeten frühzeitig anzureisen. Im Zweifelsfall wird auch bei Besitz von gültigen Tickets der Zutritt von der Vorlage eines Ausweispapieres abhängig gemacht, dies gilt auch für Kinder in Begleitung ihrer Eltern. Sollten die oben genannten Kriterien nicht erfüllt werden, wird der Einlass zur Veranstaltung verwehrt. Ein Anspruch auf Ersatz der Tickets besteht nicht.

Da die Altersbestimmungen von den jeweiligen örtlichen Behörden getroffen werden, kann es diesbezüglich Abweichungen in anderen Städten geben.

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